Die am besten bewerteten Berater in DIE WELT und wir sind dabei!


29. März 2012

DANKE!!!!

Erste Nennung in PLZ 5****

Am 29. März 2012 erschien DIE WELT mit einer Sonderausgabe zum Thema Finanzberatung. Dort sind die Berater aufgelistet, die von Kunden am besten bewertet wurden. Auch die Schwerpunktthemen, die für die Verbraucher besonders wichtig sind, Altersvorsorge, Geldanlage, Immobilienfinanzierung bzw. Private Krankenversicherung sind jeweils mit angegeben.

Diese Auszeichnung beruht nunmehr auf rund 25.000 geprüften Kundenbewertungen auf WhoFinance. WhoFinance ist das führende Bewertungsportal für Finanzberatung in Deutschland und stellt der Presse regelmäßig Auswertungen aus den Kundenbewertungen zur Verfügung.

Mit einer Reichweite von rund 850.000 Lesern und einer überdurchschnittlich einkommensstarken Leserschaft ist DIE WELT eine extrem wichtige Plattform.

Wir freuen uns daher ganz besonders über die Anerkennung, die die Redaktion der WELT uns entgegenbringt.

Dank auch an alle die uns so positiv bewertet haben…..

Maklerprovisionen bei Fondsfinanz in Gefahr?!


Pools….puh……also meine Meinung hierzu ist ja nach der Pleite einige Pools sehr eindeutig. Tausende von Vermittlern haben von Dutzenden von Pools noch Geld zu bekommen. Kommt jetzt das gleiche Problem beim Marktführer?

Also Kapital markt intern von dieser Woche macht mir da keinen Mut!

Naja und dann erhalten die Verantwortlichen auch noch die persönlichen Bürgschaften zurück!

Böse ist wer Böses dabei denkt! Aber drüber nachdenken kann nicht falsch sein……

Auf die Frage der KMI:

…wo findet sich in der Fonds-Finanz-Bilanz eine ausreichend hohe Sicherheitenquote auf die vereinnahmten Provisionen wie sie von Versicherern bei Direktverbindungen von Vertriebspartnern gefordert wird….

kann ich keine befriedigenden Antwort erkennen. Jemand anders?

Auch der Wert der bestehenden Vertrauensschadenversicherung wird von KMI angezweifelt.

Zudem wird von KMI auf das Risiko in der Zusammenarbeit mit MGA hingewiesen. Gerade unter Berücksichtigung des § 6 VVG (Betreuungspflicht) sehe auch ich ein Riesenproblem für meine Maklerkolleginnen und Kollegen.

Auch für Endkunden kann dann durch das Zusammenarbeiten mit einem Makler, der Partner der Fondsfinanz ist, ein großes Problem entstehen.

Liebe Freunde meines Blogs und unseres Netzwerkes seit Wachsam!

Spätestenes wenn nur der Verdacht auftaucht das über Treuhand-Eigentümerverhältnisse die Herren Porazik und Kiener gar nicht alleinige Eigentümer sind beschleicht mich ein ungutes Gefühl.

Hoffentlich zu Unrecht!

Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall aus den Jahren 2009-2010 wo die Vorstände eines Maklerpools die Bestände (von Clerical Medical, Vienna Life etc.) zuerst zur Besicherung gegenüber Dritten nutze und am Ende sogar diese Bestände (der Poolpartner !!!!) an einen Anleger verkaufte. Dieser hat diese Bestände in 2011 dann an einen Immobilienfondsvertrieb verkauft!

Nicht das irgendjemand das falsch versteht, ich weiß nicht was intern bei Fondsfinanz passiert, aber ich weiß was damals woanders passiert ist und bitte alle um Wachsamkeit!

Prisma Life ändert den Kurs! Viel Spass liebe Vermittler!


Hallo liebe Prisma Life Vermittler. Dass die EURA Unternehmensgruppe einen Prozeß in Liechtenstein führen muss um an über € 200.000,- Courtage zu kommen, mag dem Einen oder Anderen zu denken geben. Dass viele Vermittler Stornos bezahlen obwohl es diese offiziell gar nicht geben kann…ok. Aber jetzt kommt der Hammer:

Weil die Prisma Life wegen der Kostenausgleichsvereinbarung immer angeriffen wird gilt ab 01. April 2012 folgende Regelung:

“…..die bekannte Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) wird NEU zwischen Vertriebspartner und Versicherungsnehmer geschlossen…”

Kein Aprilscherz! Das ist Ernst! Na wenn das kein Vorteil ist? Fragt sich nur für wen?

Mehr bleibt nicht zu sagen!

An alle die mich immer kritisiert haben: Das ist der Grund warum Ihr 2010/2011 Eure Bank Austria Police kündigen solltet!


Ich habe es mehrfach gesagt aber alle Anderen wußten es besser.

Jetzt sind die aktuellen Wertstandstmitteilungen am 10.03.2012 versandt worden. Na herzlichen Glückwunsch -22,46%
im DAVID ONE.

Hier mal der Beweis: BACAV
Dieser Fonds ist bei fast allen Policen hinterlegt die von der European Primes AG in Verbindung mit Zeitwertkonten vermittelt wurden.

Ich denke es wird Zeit zu handeln.

Zumal andere Fonds 8-12% Zuwachs in 2011 hatten.

DebiSelect! Meine Leser erfahren es als Erste!


Hallo aus dem sonnigen Colonia,

heute gehen die Anlegerschreiben der Rae Klumpe raus!

Bei mir können Sie diese bereits heute lesen. Mein Dank an dieser Stelle an Herr RA Daniel Blazek für die schnelle Übermittlung.

Einfach mal reinklicken:

Debi Select Stellungnahme BEMT Anlegeranschreiben RA Klumpe

Sachstandsbericht RA Klumpe

BEMT Anschreiben Mandanten zur Stellungnahme

Beim mir erfahren Sie es zuerst!

Schönes Weekend!

Weil so viele gefragt haben!


Jeden Tag fragen mich Menschen, warum wir Gelder retten können und andere nicht?

Warum es andere nicht machen? Weil es zu viel Arbeit ist! Weil Verkaufen einfacher ist! Weil man einfach auf zu viel Achten muss!

Man kann es nicht oft genug sagen: ACHTUNG VOR VERMEINDLICHEN POLICENKÄUFERN!

Anbei nun ein kurzer Vortrag um es einfacher zu Verstehen:

EURA Kündigung LVRV Stand 2012

DebiSelect ganz aktuell!


Hallo und guten Abend,

ganz frisch zwei wichtige Unterlagen zu DebiSelect!

Schreiben an RA KlumpeSchreiben an RA Schmidkonz

BGH sagt: Vertriebsorganisation DVAG haftet!


Im Rahmen vieler von mir begleiteter Prozesse fallen immer wieder Vermittler mit sehr eigenwillige Vertriebsmethoden auf! Gerade bei unseren Prozessen im Bereich “fremdfinanzierte Rente” mußten wir oft erkennen das Vermittler bewußt sehr wichtige Informationen für Anlegen zurückgehalten haben!

Heute teilt das BGH wie folgt mit:

Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen eine Vertriebsorganisation, die Anlagen vermittelt, für ein strafbares Verhalten des von ihr eingesetzten Handelsvertreters einzustehen hat. Im Streitfall ging es um Folgendes:

Auf Empfehlung eines Handelsvertreters der beklagten Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) hatte der Ehemann der Klägerin im Jahr 2000 an den Deutschen Investment-Trust (DIT) einen Kontoeröffnungsantrag und einen Kaufantrag zum Erwerb von Anteilen an Aktienfonds gerichtet und in der Folgezeit monatliche Zahlungen an die Fondsverwaltungsgesellschaft geleistet. In dem Kontoeröffnungsantrag hatte er zugleich den DIT ermächtigt, sowohl der diesen Auftrag vermittelnden Gesellschaft (DVAG) als auch dem Vermittler dieses Auftrags (dem Handelsvertreter) zum Zwecke der Beratung über die Vermögensanlage in Fonds der Dresdner Bank Investmentgruppe Investmentkontonummer, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nationalität, Telefon- und Telefaxnummer, Bankverbindung, Depotbestände, Depotbewegungen inklusive der steuerlichen Daten, Daten zu Spar- und Auszahlplänen und weitere Daten zu übermitteln.

Die Klägerin hat behauptet, der Handelsvertreter habe im Jahr 2003 die Fondsanlage ihres Ehemanns durch Verkaufsaufträge, die er an den DIT gerichtet habe, aufgelöst. Dabei habe er die Unterschrift ihres Ehemanns gefälscht und den Verkaufswert der Fondsanteile auf sein eigenes Privatkonto überweisen lassen. Der Handelsvertreter ist aufgrund seiner geständigen Einlassung wegen dieses Falles und weiterer Vorgänge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Landgericht hat die auf Zahlung des veruntreuten Betrages gerichtete Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht der Klage im Wesentlichen entsprochen, allerdings Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen den DIT aus Anlass der Veräußerung der Fondsanteile.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Er hat die Annahme des Berufungsgerichts gebilligt, dass durch die an den DIT erteilte Ermächtigung, der Beklagten und deren Handelsvertreter zum Zweck der Beratung fortlaufend Informationen zu erteilen, die normalerweise dem Bankgeheimnis unterliegen, nach § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB entstanden ist, das durch den Handelsvertreter verletzt worden ist. Der Bundesgerichtshof hat auch die Einstandspflicht der Beklagten nach § 278 Satz 1 BGB bejaht, weil der Handelsvertreter nicht rein zufällig mit den Rechtsgütern des Anlegers in Berührung gekommen ist, sondern weil ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen seinem schuldhaften Verhalten und den Aufgaben bestand, die ihm im Hinblick auf die Entgegennahme der erteilten Informationen zugewiesen waren. Denn der Handelsvertreter erhielt die Informationen bestimmungsgemäß zum Zwecke der Beratung und er war mit Formularen ausgestattet, die eine Auflösung von Vermögensanlagen ermöglichten.

BGH, Urteil vom 15.03.2012, Az.: III ZR 148/11 – Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 15.03.2012

Debi Select News von Rechtsanwalt Klumpe


14. März 2012

Aktuelle Mitteilung von Herrn RA Klumpe

“..zunächst einmal bedanken wir uns herzlich für die Reaktionen auf unser Anschreiben vom 07.03.2012 und die Aufzeigung der diversen Punkte, zu denen nach Ihrer Auffassung eine Stellungnahme erfolgen soll.

Ihr Feedback hat uns geholfen, den unsererseits bereits zusammengestellten Fragenkatalog zu erweitern. Wir sind derzeit mit der Abfassung des Sachstandsberichts und der Einladung für die vorgesehenen ordentlichen Gesellschafterversammlungen der drei Fonds beschäftigt. Diese Arbeiten werden bis zum Wochenende abgeschlossen sein. Der Drucker wird am Montag mit dem Druck beginnen und den Versand an die ca. 9.200 Anleger gewährleisten.

Die Gesellschafterversammlungen werden am

21. April 2012

stattfinden.

Der genaue Ort wird mitgeteilt werden.

Der Sachstandsbericht wird Ihnen …. vorab zur Verfügung gestellt werden “.

Mehr Info nur im persönlichen Kontakt!

Debi Select! Endlich tagesaktuelle News von RA Klumpe!


Hallo liebe Freunde meines Blogs,

viele schreiben mich an um Neuigkeiten zum Thema DebiSelect zu erfahren. Heute endlich erhielten wir eine Mail von RA Klumpe, welche ich einfach 1:1 hier veröffentliche:

7. März 2012 Mail von RA Klumpe

Sehr geehrte Vertriebspartnerin, sehr geehrter Vertriebspartner der Debi-Select-Fonds,

viele von Ihnen wurden in den letzten Wochen und auch Monaten von Ihren Kunden darauf angesprochen, wie es um die Debi Select-Fonds bestellt sei. Wie Sie vielleicht schon wissen, hat die Rechtsanwälte Klumpe, Schroeder + Partner GbR ein Mandat übernommen, in dem es einmal um die Bestandsaufnahme geht, aber vor allem auch darum, auf der Grundlage der Rechts- und Tatsachenlage die Unterstützung für Weichenstellungen in der Zukunft zu geben.

Mancher von Ihnen hat sich in jüngerer Zeit direkt an die Kanzlei gewandt. Auch viele Anleger haben angerufen oder ihre Anliegen schriftlich geschildert. Angesichts der großen Anlegerzahl von über 9.000 Anlegern war es nicht immer möglich, die Anfragen zu beantworten. Wir haben die Fragen, die sehr oft identische Themenkreise betreffen, gebündelt. In den nächsten Tagen werden wir der Fondsgeschäftsführung ein Schreiben zur Verfügung stellen, welches an die Anleger versandt wird und in dem wir auf diese Fragen umfassend eingehen werden. Es sind rechtliche Themen (z.B. Kündigung, Frage nach Abfindungsguthaben, Fragen nach Auskünften über Mitgesellschafter, Fragen über etwaige Nachschusspflichten, die Gefahr der Rückzahlung von Vorab-Ausschüttungen u.a.m.). Die rechtlichen Fragen hängen häufig mit Fragen im Tatsächlichen zusammen. Wie wurden die Gelder investiert? Wie ist der Stand der getätigten Investitionen? Wie kann es weitergehen?

Manche Anleger haben auch ihre persönlichen Schicksale dargestellt.

Wir wissen, dass ein regelmäßiger Informationsaustausch gerade in dieser Zeit wichtig ist. Angesichts der Anlegerzahl ist es aber nicht möglich, eine jederzeitige telefonische Erreichbarkeit sicherzustellen.

Wir haben folgende E-Mailadresse eingerichtet, an die Sie Fragen richten können:

info-debiselect@rechtsanwaelte-klumpe.de

Wir werden auch künftig die Fragen bündeln und in Rundschreiben, die per E-Mail versandt werden, auf die Dinge eingehen.

Wir arbeiten auch noch daran, eine Telefon-Hotline einzurichten. Einstweilen bitten wir Sie, Ihre Anliegen an die oben genannte E-Mailadresse zu richten.

Wir sind des Weiteren sukzessive mit den Anwälten in Kontakt getreten, die sich an uns bzw. in den letzten Wochen an die Fondsgeschäftsführung gewandt haben und die Interessen beteiligter Anleger vertreten. Mit Herrn RA. Blazek, der schon sehr viele Anleger vertritt, hatten wir gestern ein ausführliches Gespräch. Mit Herrn Kollegen Blazek ist besprochen, dass ganz im Sinne des Transparenzanliegens von Ihnen und Ihren Anlegern im Rahmen eines noch abzustimmenden Verfahrens Einsicht in die Unterlagen der Fondsgesellschaften genommen werden kann. Herr Blazek hat Recht, wenn er ausführt, dass erst nach Transparenz und Feststellung der tatsächlichen Vermögenssituation belastbare Fortführungsszenarien zur Abstimmung gestellt werden können.

Die Gesellschafterversammlungen der drei Debi Select-Fonds sollen nun aller Voraussicht nach am 21.04.2012 stattfinden. Da ordentliche Gesellschafterversammlungen am Sitz der Gesellschaft stattfinden sollen (das wäre Landshut), wird überprüft, ob eine außerordentliche Gesellschafterversammlung auch an einem anderen Ort möglich ist. Viele Anleger haben schon München vorgeschlagen. Wir werden im Rahmen des nächsten Anlegerrundschreibens auch auf diese Frage noch eingehen.

Sollten Sie noch spezielle Punkte haben, die von allgemeiner Bedeutung sind und die im Rahmen des nächsten Anleger-Informationsschreibens berücksichtigt werden sollen, bitten wir darum, bis längstens 09.03.2012, 12:00 Uhr Ihre ergänzenden Fragen an obige E-Mailadresse zu richten. Als Anhang finden Sie einen Katalog der Fragen, die am häufigsten an uns herangetragen wurden bzw. der Punkte, die es im Rahmen der erforderlichen Transparenz zu klären gilt.

Wir wissen, dass auch Sie von vielen Anlegern mit Fragen bombardiert werden. Manch einer von Ihnen hat mitgeteilt, dass eine Zwischeninformation regelmäßig besser ist als keine Information. Sie haben Recht damit. Allerdings mussten in den letzten Wochen auch von uns zunächst Prioritäten gesetzt werden. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, auf alle berechtigten Anliegen der Anleger einzugehen und Lösungen vorzuschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Werner Klumpe,

Rechtsanwalt

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