Prisma Life macht Probleme ?!
Hallo aus Köln,
wir haben massive Probleme mit PrismaLife festgestellt.
Haben auch Sie als Kunden oder Vermittler Probleme mit dieser Gesellschaft!
Ich bitte um Informationen, damit wir eine Strategie entwicklen können!
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- Schlagworte:Prisma Life
Als freier Makler, der sein Hauptgeschäft über einen bekannten Maklerpool abwickelt, bekam ich für 8 Verträge der Prisma Life mit Kostenausgleichsvereinbarung, die in 2008 und 2009 policiert wurden, in diesem Monat ein 100% Storno. Wir sind nun in der üblen Situation, dass mir der Pool und auch ein Mitarbeiter der Gesellschaft vor vielen Zeugen und auch schriftlich diese Verträge als STORNOFREI angepriesen hat, ich nun diese Stornobuchung auf unserer Poolabrechnung sehe.
Gemäß meiner Recherche schließt die Prisma mit ihren Vermittlern einen sehr üblen (meiner Meinung nach sogar betrügerischen Vertrag), der dem Vermittler keine Rechte auf seine Provision einräumt und der Gesellschaft sogar die Möglichkeit einer 100% Rückbuchung der Provision gibt, obwohl
jeder Kunde bereits etliche Zahlungen geleistet hat. Momentan bin ich in der üblen Situation, dass ich grundsätzlich ein hervorragendes Verhältnis zu
diesem Pool besitzen, von diesem aber ständig hingehalten werden.
Ich kann nur jeden vor der Prisma Life warnen. Meiner Meinung nach – “geplante übelste Abzocke!!!”
Hallo aus Köln,
genau das gleiche Problem haben wir 2011/20121 schonmal gehabt! Im Maklernetzwerk EURA Finance Partner. Einmal € 38.000,- und einmal € 162.000,-!
Es gibt nur einen Weg! KLAGE!
Das Verhalten von PrismaLife ist der absolute Hammer….obwohl ehrlich gesagt Ihr Pool die Verpflichtung hat das für Sie zu klären.
Wenn Sie mögen sollten wir mal persönlich darüber sprechen.
Liebe Grüße
aus köln…
Hallo zusammen!
Ich bin “Opfer” von Prismalife u. dem Versicherungsbetrüger geworden u. gehe demnächst vor Gericht! Würde gerne eine Sammelaktion starten. Und um reichlich Feedback bitten! Es kann nicht sein, dass man als Sparer so abgezockt wird. Bei mir geht es um mehrere 1000 Eur Ersparnis u. letztendlich die Kostenausgleichsvereinbarung wo ich noch über 5000 Eur zahlen muss! NEIN!!! Mit mir nicht!!!
Hallo Vanessa,
was genau kann ich tun!
Wie soll die Sammelaktion aussehen?
Wollen wir mal telefonieren?
Liebe Grüße aus Hürth/Köln
Guten Tag,
wir haben als Kanzlei ja vielfach mit der PrismaLife AG und der Kostenausgleichsvereinbarung zu tun und meines Wissens auch das erste rechtskräftige Urteil gegen die PrismaLife AG in dieser Sache erstritten. Daher möchte ich mich hierzu kurz äußern:
Gänzlich überraschend ist es nach den üblichen Vertriebsverträgen leider nicht, dass die PL-Policen nebst KAV ins Storno fallen. Wenn dem Vertrieb oder einzelnen Vermittlern trotzdem eine (unbedingte) Stornofreiheit zugesichert wurde, ist das natürlich grundfalsch und ein Problem.
Um als Beispiel mal die AFA-Vereinbarungen heranzuziehen (weil die der größte Vertrieb waren): dort entfällt die grundsätzlich angeordnete 48monatige Stornohaftzeit ausdrücklich erst dann, wenn die KAV vollständig getilgt wird. Vor Ablauf der 48 Monate kann der Vertrag also voll ins Storno gehen!
Die meisten Kunden haben die KAV in Raten getilgt, die Raten laufen über 48 Monate. Dann wäre ohnehin die Stornohaftung vorbei.
Besonders heftig dürfte ein Nichtzahlen durch den Kunden und entsprechende Stornobelastungen jene Vermittler treffen, die ganz überwiegend nur solche PL-Verträge vermittelt haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich regelmäßiger durchsetzt, dass die Verträge rechtlich angreifbar sind und viele Kunden ihre Zahlungen einstellen und Verträge rückabwickeln.
Es gibt durchaus Ansätze, Stornozuschreibungen abzuwenden. Wenn der Versicherer etwa bei den Kundenmahnungen oder den Stornogefahrmitteilungen nicht richtig gearbeitet hat, kann er die Provisionen auch nicht zurückfordern (vgl. etwa BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. VIII ZR 310/09).
Im Ergebnis ist es m.E. auch nicht fair, dem Vermittler, ein Storno aufzubürden, wenn die Stornogründe nichts mit einer falschen/unpassenden Vermittlung zu tun haben, sondern die Probleme vielmehr bei der vertraglichen Konstruktion liegen (z.B. Widerruflichkeit oder gar Nichtigkeit der KAV). Dieses Risiko hat ja wesentlich der Versicherer gesetzt.
RA Schöne